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Grammatikglossar – Partizip

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Partizip, das
Plural: die Partizipien
Deutsch: das Mittelwort (Pl.: die Mittelwörter)
Weitere Wörter: Partizip 1, Partizip 2

Ein Partizip ist eine infinite Verbform. Sie wird aus dem Verbstamm gebildet, wird aber nicht konjugiert. Im Deutschen gibt es zwei Partizipien: Das Partizip 1 und das Partizip 2.

Formen

Beispiel: Partizip 1
schreien-> schreiend
anfangen -> anfangend
gehen – gehend

Zur Formbildung des Partizips 1 siehe ausführlich: Das Partizip I – Formbildung und Bedeutung

Beispiel: Partizip 2
machen -> gemacht
anfangen -> angefangen
verletzten -> verletzt

Zur Formbildung des Partizips 2 siehe ausführlich: Die Formbildung des Partizips II

Gebrauch

Das Partizp 1 wird als Adjektiv und als Adverb verwendet.

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Beispiel: Partizip 1
als Adjektiv: Das schreiende Kind sitzt im Kinderwagen.
als Adverb: Das Kind sitzt schreiend im Kinderwagen.

Das Partizip 1 wird auch als Partizip Präsens bezeichnet.

Das Partizip 2 wird zur Bildung anderer Verbformen (z. B. des Perfekts und des Passivs), als Adjektiv und als Adverb benutzt.

Beispiel: Partizip 2
Perfekt: Der Fahrradfahrer hat sich bei dem Unfall verletzt.
Passiv: Der Fahrradfahrer wurde bei dem Unfall verletzt.
als Adjektiv: Der verletzte Fahrradfahrer wurde ins Krankenhaus gebracht.
als Adverb: Der Fahrradfahrer lag verletzt auf dem Boden.

Das Partizip 2 wird auch als Partizip Perfekt bezeichnet.

Partizipien haben grammatische Eigenschaften von Verben und von Adjektiven. Sie stehen grammatisch sozusagen zwischen Verb und Adjektiv – deshalb der deutsche Name „Mittelwort“.

Siehe jeweils ausführlich:
Zum Partizip 1: Das Partizip 1
Zum Partizip 2: Das Partizip 2

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