Neues amtliches Regelwerk des Rechtschreibrats zur deutschen Rechtschreibung 2024

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Der Rat für deutsche Rechtschreibung, kurz auch als Rechtschreibrat bezeichnet, hat zum 1. Juli 2024 sein amtliches Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung aktualisiert.

Der Rechtschreibrat

Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist die maßgebende Instanz in Fragen der deutschen Rechtschreibung und legt mit dem amtlichen Regelwerk verbindliche Regeln für die deutsche Rechtschreibung fest.

Dem Rechtschreibrat gehören sowohl Rechtschreibexpert(innen) aus den deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein an, als auch Vertreter(innen) der deutschsprachigen Gemeinschaften in Südtirol und Belgien. Luxemburg nimmt beratend teil.

Der Rechtschreibrat ist dafür zuständig die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung an aktuelle Entwicklungen anzupassen und weiterzuentwickeln.

Die neue amtliche deutsche Rechtschreibung besteht aus einer Überarbeitung der Rechtschreibregeln und der Neufassung eines Wörterverzeichnisses für sprachliche Zweifelsfälle und ist für Schulen und Verwaltungen verbindlich.

In der aktuellen Fassung des amtlichen Regelwerks beschäftigt sich der Rechtschreibrat besonders mit der aktuellen deutschen Sprache, wie sie z. B. durch die sozialen Medien beeinflusst wird.

Neu im Wörterverzeichnis

Das Wörterverzeichnis wurde deshalb z. B. um zahlreiche sogenannte Anglizismen erweitert, also Wörter wie „liken“, „mailen“ oder „jobben“, die aus der englischen Sprache entlehnt wurden, aber inzwischen von vielen Deutschsprachigen quasi als deutsche Wörter angesehen werden.

Aus dem Wörterverzeichnis entfernt wurden dagegen Schreibweisen einzelner Wörter, die als angebliche Vereinfachungen der deutschen Rechtschreibung in früheren Versionen des amtlichen Regelwerks als Schreibvarianten eingeführt worden waren, sich im Gebrauch der Rechtschreibung z. B. in den Medien aber nicht durchsetzen konnten. Berühmte und seinerzeit viel diskutierte Beispiele sind z. B. Tunfisch* (statt jetzt wieder Thunfisch), Jogurt* (satt jetzt wieder Joghurt) oder Spagetti* (statt jetzt wieder Spaghetti).

(*Beachte: Diese Schreibweisen sind nicht mehr zulässig.)

Neu im Kapitel Zeichensetzung

Das Kapitel Zeichensetzung wurde nach Angaben des Rechtschreibrats „vollständig neu systematisiert, vereinfacht und gestrafft“. Was das genau bedeutet, konnte ich aus Zeitgründen leider noch nicht genauer ergründen.

In der Pressemitteilung des Rechtschreibrats ist zumindest die Änderung erwähnt, dass bei den sogenannten Infinitivgruppen (Infinitiv mit zu) wieder verbindlich ein Komma gesetzt werden muss. In der Vorgängerversion des amtlichen Regelwerks war das Komma hier noch fakultativ.

Zudem wird auch auf das – äußerst umstrittene – Thema Sonderzeichen im Wortinneren eingegangen, „die im Sinne geschlechtergerechter Schreibung alle Geschlechtsidentitäten kennzeichnen sollen (z. B. Doppelpunkt (:), Unterstrich (_), Asterisk (*))“. Dazu stellt der Rechtschreibrat fest: „Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie.“

Und weiter: „Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten. Diese Sonderzeichen als Bedeutungssignale innerhalb von Wörtern können nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden, weil sie derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen sind. Andererseits kann der Rat nicht darüber hinwegsehen, dass Wortbinnenzeichen zur Kennzeichnung aller Geschlechter benutzt werden.“

Neu in der Grammatik/Orthografie

Bei den neu in das Regelwerk aufgenommenen Anglizismen wurde auch die Schreibung des Partizips Perfekt (Partizip II) geregelt. Und für englische Substantive, die auf -y enden, wurde die korrekte Form des Plurals festgelegt.

Damit dieser Artikel nicht zu lang wird, könnt ihr im zweiten Teil weiterlesen, was genau der Rechtschreibrat hierzu entschieden hat:

Das komplette Regelwerk des Rechtschreibrats kann hier heruntergeladen werden: Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung (Version von 2024)

Und die Pressemitteilung des Rechtschreibrats zur Neufassung der amtlichen Rechtschreibregeln hier: Amtliche deutsche Rechtschreibung: überarbeitetes Regelwerk und Neufassung