Personennamen
Im Gegensatz zu normalen Substantiven wird bei Personennamen wie im Englischen normalerweise ein vorangestellter Genitiv mit –s gebildet, umgangssprachlich aber ebenfalls meist die Präposition von benützt. Als stilistisch weniger gut gilt die nachgestellte Form.
Beispiel: Personennamen
Genitiv: Peters Haus
gesprochenes Deutsch: das Haus von Peter
weniger guter Stil: das Haus Peters
Städtenamen
Bei Städtenamen wird ein Genitiv mit –er gebildet. Heute sind auch die Formen mit dem s-Genitiv weit verbreitet. Sie gelten aber als stilistisch weniger schön.
Beispiel: Städtenamen
Genitiv mit -er: die Berliner Museen
Präposition: die Museen von Berlin
Genitiv mit –s: Berlins Museen
Genitiv mit -s: die Museen Berlins
Ländernamen
Bei Ländernamen ist meist kein Genitiv mit –er möglich*, die Genitivformen mit –s sind ebenfalls weniger elegant. Man wählt besser die Präposition von.
Beispiel: Ländernamen
Genitiv mit -er: (meist nicht möglich)*
Präposition: Die Regierung von Deutschland
Genitiv mit –s: Deutschlands Regierung
Genitiv mit -s: die Regierung Deutschlands
*Vgl. z. B. „die Schweizer Regierung“, u.ä.
Der Apostroph beim Genitiv
Im Gegensatz zum Englischen wird der deutsche Genitiv ohne Apostroph geschrieben.
Beispiel:
Englisch: Peter’s house
Deutsch: Peters Haus
Einen Apostroph bekommt der Genitiv im Deutschen nur, wenn der Namen bereits auf –s bzw. einen s-Laut (-ss, -ß, -x, -z, -tz) endet. Hier sollte der Genitiv aber besser durch die Präposition von ersetzt werden.
Beispiel:
Genitiv mit Apostroph: Klaus‘ Haus
besser: das Haus von Klaus
Der Apostroph bei Namen ist ein typischer Rechtschreibfehler von Deutschen, den man im Alltag besonders bei Namen von kleinen Geschäften häufig findet.
Beispiel:
falsch: Gabi’s Friseursalon
richtig: Gabis Friseursalon
Zulässig ist der Apostroph laut den Regelungen zur neuen deutschen Rechtschreibung aber dann, wenn damit die Grundform eines Namens verdeutlicht werden soll, also z. B. Carlo vs. Carlos, Andrea vs. Andreas.
Beispiel: Carlo
Genitiv nach Norm: Carlos Pilsbar
auch zulässig: Carlo’s Pilsbar
Beispiel: Andrea
Genitiv nach Norm: Andreas Pilsbar
auch zulässig: Andrea’s Pilsbar
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