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Verbergänzungen (I): Personen und Sachen

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Einstellige Verben

Ein deutscher Satz besteht mindestens aus einem Verb und aus einer Information über eine Person oder Sache, die die vom Verb beschriebene Aktion/Situation verursacht hat. Dieser Verursacher (Urheber) einer Aktion/Situation wird auch als das Subjekt bzw. das Agens bezeichnet. Das Subjekt steht im Nominativ. Verben, die als Personenergänzung nur ein Subjekt haben, heißen einstellige Verben.

Beispiel einstelliges Verb: schlafen
Das Baby schläft.

Es gibt nur wenige Verben, bei denen man den Verursacher der Aktion nicht bestimmen kann. Diese Verben bekommen ein unpersönliches „Ersatz“-Subjekt mit es.

Beispiel einstelliges Verb mit unpersönlichem Subjekt: regnen
Es regnet.

Zweistellige Verben

Viele Verben brauchen neben dem Subjekt noch eine weitere Information darüber, welche Personen oder Sachen an dieser Aktion bzw. Situation beteiligt sind, damit der Satz vollständig ist.

Beispiel
unvollständiger Satz: Ich sehe (?)
vollständiger Satz : Ich sehe einen Mann.

Verben, bei denen zwei Informationen zu Personen oder Sachen benötigt werden, nennt man zweistellige Verben. Die zweite Information über Personen und Sachen wird traditionell als direktes Objekt bezeichnet.

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Beispiel zweistelliges Verb: sehen
Ich sehe einen Mann.

Dreistellige Verben

Es gibt auch Verben, die drei Informationen über Personen und Sachen benötigen, damit der Satz vollständig ist.

Beispiel:
unvollständiger Satz: Ich gebe (?)
unvollständiger Satz: Ich gebe das Buch (?)
vollständiger Satz : Ich gebe meinem Freund das Buch.

Diese Verben nennt man dreistellige Verben. Die dritte Information über Personen und Sachen wird traditionell als indirektes Objekt bezeichnet.

Beispiel dreistelliges Verb: geben
Ich gebe das Buch meinem Freund.

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