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Grammatikglossar – Angabe

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Angabe, die
Plural: die Angaben

Als Angaben werden in verschiedenen Grammatikmodellen fakultative Ergänzungen eines Verbs bezeichnet. Fakultativ bedeutet, dass diese Ergänzungen für die Vollständigkeit eines Satzes mit dem entsprechenden Verb nicht notwendig sind – im Gegensatz zu obligatorischen Ergänzungen.

Beispiel: Ergänzung und Angabe
??? singt [=unvollständiger Satz ohne obligatorische (Nominativ)Ergänzung]
Der Mann singt. [=vollständiger Satz mit obligatorischer (Nominativ)Ergänzung]
Der Mann singt laut. [=vollständiger Satz mit obligatorischer (Nominativ)Ergänzung und fakultativer (adverbialen) Ergänzung (=Angabe)]

Verb: singen
(obligatorische) Ergänzung: der Mann
(fakultative) Ergänzung (=Angabe): laut

Die Unterscheidung zwischen fakultativen Ergänzungen (=Angaben) und (obligatorischen) Ergänzungen ist für Nicht-Muttersprachler schwer nachzuvollziehen, deshalb ist der Nutzen dieser Unterscheidung für den fremdsprachlichen Unterricht umstritten. In der Deutschen Grammatik 2.0 wird nicht zwischen Ergänzungen und Angaben unterschieden.

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