Angabe, die
Plural: die Angaben
Als Angaben werden in verschiedenen Grammatikmodellen fakultative Ergänzungen eines Verbs bezeichnet. Fakultativ bedeutet, dass diese Ergänzungen für die Vollständigkeit eines Satzes mit dem entsprechenden Verb nicht notwendig sind – im Gegensatz zu obligatorischen Ergänzungen.
Beispiel: Ergänzung und Angabe
??? singt [=unvollständiger Satz ohne obligatorische (Nominativ)Ergänzung]
Der Mann singt. [=vollständiger Satz mit obligatorischer (Nominativ)Ergänzung]
Der Mann singt laut. [=vollständiger Satz mit obligatorischer (Nominativ)Ergänzung und fakultativer (adverbialen) Ergänzung (=Angabe)]
Verb: singen
(obligatorische) Ergänzung: der Mann
(fakultative) Ergänzung (=Angabe): laut
Die Unterscheidung zwischen fakultativen Ergänzungen (=Angaben) und (obligatorischen) Ergänzungen ist für Nicht-Muttersprachler schwer nachzuvollziehen, deshalb ist der Nutzen dieser Unterscheidung für den fremdsprachlichen Unterricht umstritten. In der Deutschen Grammatik 2.0 wird nicht zwischen Ergänzungen und Angaben unterschieden.
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