Bei einem Vergleich der Zeitformen der objektiven und subjektiven Modalverben lässt sich Folgendes feststellen:
Vergangenheit
In der Vergangenheit unterscheiden sich subjektive und objektive Form der Modalverben.
Vergangenheit
objektiv: Peter hat ein Haus kaufen wollen. („Wunsch“)
subjektiv: Peter will ein Haus gekauft haben. („Behauptung“)
Gegenwart
In der Gegenwart sind die Formen gleich. Das heißt den Satz in der Gegenwart kann man subjektiv oder objektiv verstehen.
Beispiel: Gegenwart (objektiv)
objektiv: Peter will ein Haus kaufen.
Bedeutung: Peter hat den Wunsch ein Haus zu kaufen.
Beispiel: Gegenwart (subjektiv)
subjektiv: Peter will ein Haus kaufen.
Bedeutung: Peter behauptet, dass er ein Haus kauft.
Wie man den Satz verstehen muss, kann man nur aus dem Kontext erkennen.
Zurück zum Kapitel: Die Modalverben
Zum Inhaltsverzeichnis – Deutsche Grammatik 2.0