Doppeldeutigkeit bei subjektiven und objektiven Modalverben

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Bei einem Vergleich der Zeitformen der objektiven und subjektiven Modalverben lässt sich Folgendes feststellen:

Vergangenheit

In der Vergangenheit unterscheiden sich subjektive und objektive Form der Modalverben.

Vergangenheit
objektiv: Peter hat ein Haus kaufen wollen. („Wunsch“)
subjektiv: Peter will ein Haus gekauft haben. („Behauptung“)

Gegenwart

In der Gegenwart sind die Formen gleich. Das heißt den Satz in der Gegenwart kann man subjektiv oder objektiv verstehen.

Beispiel: Gegenwart (objektiv)
objektiv: Peter will ein Haus kaufen.
Bedeutung: Peter hat den Wunsch ein Haus zu kaufen.

Beispiel: Gegenwart (subjektiv)
subjektiv: Peter will ein Haus kaufen.
Bedeutung: Peter behauptet, dass er ein Haus kauft.

Wie man den Satz verstehen muss, kann man nur aus dem Kontext erkennen.

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