Grammatikglossar – Nominalisierung

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Nominalisierung, die
Plural: die Nominalisierungen
Verb: nominalisieren
Adjektiv: nominalisiert
Weitere Wörter: das Nomen

Unter Nominalisierung versteht man:

1. die Bildung eines Nomens (Substantivs) aus einer anderen Wortart bzw. aus dem Wortstamm einer anderen Wortart.

Zur Nominalisierung werden häufig bestimmte Präfixe oder Suffixe benützt, im Deutschen gelegentlich auch Umlaute oder Ablaute. Im Deutschen kann man Verben und Adjektive/Adverbien nominalisieren.

Beispiel: Nominalisierung eines Verbstamms mit Suffix
Verb: meinen
Verbstamm: mein
Suffix: –ung
Nomen: (die) Meinung

Beispiel: Nominalisierung eines Adjektivs mit Suffix
Adjektiv: reich
Suffix: –tum
Nomen: (der) Reichtum

2. die Umformung verbaler Bestandteile eines Satzes in eine Nominalphrase.

Z. B. kann man adverbiale Nebensätze in Präpositionalphrasen umformen.

Beispiel:
Nebensatz: Weil er krank ist, …
Präpositionalphrase: Wegen seiner Krankheit ….

Siehe dazu ausführlicher hier: Übersicht Nominalisierung/Verbalisierung

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